In unserer Pfarreiengemeinschaft St. Ulrich und Afra/St. Anton wurde im März 2022 erstmals ein gemeinsamer Pfarreiengemeinschafsrat (PGR) gewählt. Ihm gehören 20 Personen unserer beiden Pfarrgemeinden an, außerdem die hauptamtlichen pastoralen Mitaberbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Pfarrgemeinde wählt die Mitglieder der Kirchenverwaltung in demokratischer Wahl aus ihrer Mitte. Vorstand der Kirchenverwaltung ist satzungsgemäß der Pfarrer. Der von den Mitgliedern gewählte Kirchenpfleger ist für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig. Alle Entscheidungen der Kirchenverwaltung werden demokratisch getroffen.
Die Pfarrgemeinde wählt die Mitglieder der Kirchenverwaltung in demokratischer Wahl aus ihrer Mitte. Vorstand der Kirchenverwaltung ist satzungsgemäß der Pfarrer. Der von den Mitgliedern gewählte Kirchenpfleger ist für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig. Alle Entscheidungen der Kirchenverwaltung werden demokratisch getroffen.