Am 24. November werden turnusgemäß die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Jede Pfarrei (St. Ulrich und Afra und St. Anton) wählt dabei jeweils eine eigene Kirchenverwaltung mit je eigenem Wahlverfahren. Was dabei zu beachten ist, können Sie im folgenden Beitrag aus dem Monatsboten nachlesen.
Die Kirchenverwaltung trägt eine Reihe wichtiger Verantwortlichkeiten, vor allem für die Ausstattung und den Unterhalt der Kirche, für den Unterhalt und den Sachbedarf kircheneigener Einrichtungen und pfarreieigener Häuser (z.B. Pfarrheim) sowie für den Haushaltsplan und die Jahresrechnung der Kirchenstiftung.
Schon jetzt lade ich zur Teilnahme an der Wahl für dieses wichtige Gremium herzlich ein. Ein erster Schritt ist es zunächst, Kandidaten für die Wahl zu finden. Alle Wahlberechtigten sind eingeladen, bis zum 19.10. Wahlvorschläge zu unterbreiten. Formulare zur Einreichung eines Wahlvorschlags liegen in der Basilika, in der Antonskirche und in den Pfarrbüros aus.
Wählen und gewählt werden kann, wer
- der röm.- kath. Kirche angehört
- im Bereich der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
Für die Durchführung des Wahlverfahrens ist der Wahlausschuss zuständig.
Der Wahlausschuss in St. Ulrich und Afra setzt sich wie folgt zusammen:
Rudolf Brunner (Vorsitzender des Wahlausschusses), Pfr. Christoph Hänsler, Stefan Rill, Diakon Peter Schneider und Gerhard Warmuth.
Dem Wahlausschuss in St. Anton gehören an:
Pfr. Christoph Hänsler, Ursula Buchner, Max Kerscher, Tobias Rink und Andreas Schaefer
Weitere Informationen zur Durchführung der Wahl gibt es dann im nächsten Monatsboten.
Ihr
Pfr. Christoph Hänsler